Finanzbuchhaltung
- Im Bereich der Buchhaltung bieten wir Ihnen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldung an.
- Sortieren / Ordnen / Digitalisieren / Kontieren Ihrer Belege
- Debitoren- / Kreditorenbuchhaltung mit Führung und Klärung offener Posten (OPOS)
- Durchführung des Mahnwesens
- Bank- und Kassenbuchungen
- Aufbereitung von Zahlläufen
- Abstimmung der Haupt- und Nebenkonten
- Aufarbeiten eventueller Rückstände vergangener Monate oder Jahre
- Mit monatlicher bzw. vierteljährlicher Fertigstellung Ihrer laufenden Buchhaltung erhalten Sie aussagekräftige Auswertungen, die Ihnen wertvolle Aufschlüsse über Ihre aktuelle Kosten- u. Ertragssituation geben
- Digitale Verarbeitung/Buchung aller laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung mit Agenda-Software
- Anlagenbuchhaltung
- Übermittlung Ihrer Daten an Ihren Steuerberater
- Dokumentenmanagement via Cloud (sofortiger Zugriff auf alle Ihre wichtigen Unterlagen)
- Reisekostenabrechnung
Steuererklärungen, Jahresabschlüsse sowie steuerliche Beratungen gehören hingegen nicht zu unserem Leistungsspektrum. Diese Tätigkeiten obliegen alleinig einem Steuerberater.